Schutzkonzept zur Prävention und Intervention bei Gewalt im Sport

Sportverein Grün‑Weiß Steinhausen e.V.
Schnadweg 7
33142 Büren‑Steinhausen
Website: https://www.sv-gw-steinhausen.de
Vorstandsbeschluss vom: 03.02.2026

 

1. Präambel

 

Der Sportverein Grün‑Weiß Steinhausen e.V. versteht sich als ein Ort der sportlichen Entwicklung, der Gemeinschaft und des respektvollen Miteinanders.
Der Verein übernimmt eine besondere Verantwortung für die Menschen, die sich im Rahmen des Vereins engagieren oder am Sportbetrieb teilnehmen.
Insbesondere Kinder und Jugendliche sollen im Verein in einer sicheren Umgebung trainieren und ihre sportlichen Fähigkeiten entwickeln können.

Sportliche Aktivitäten schaffen Vertrauen, Nähe und oft auch persönliche Bindungen zwischen Trainern, Betreuern und Sportlern.
Diese positiven Beziehungen dürfen jedoch niemals zu Grenzverletzungen, Machtmissbrauch oder Gewalt führen.
Der Verein bekennt sich deshalb ausdrücklich zu einem umfassenden Schutz seiner Mitglieder vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt.

Das vorliegende Schutzkonzept verfolgt das Ziel, Risiken frühzeitig zu erkennen, präventive Maßnahmen umzusetzen und klare Handlungswege zu definieren.
Alle Mitglieder des Vereins sollen wissen, welche Regeln gelten und an wen sie sich im Falle von Problemen wenden können.

Gewalt, Diskriminierung und jede Form von Missbrauch widersprechen den Grundwerten des Vereins und werden nicht toleriert.
Der Verein verpflichtet sich, Vorfälle konsequent aufzuklären und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen einzuleiten.

 

 

2. Ziele des Schutzkonzeptes

 

Das Schutzkonzept verfolgt mehrere zentrale Ziele.
Ein wesentliches Ziel besteht darin, Kinder und Jugendliche vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen.
Der Verein möchte ein Umfeld schaffen, in dem sich junge Menschen sicher fühlen und Vertrauen in die verantwortlichen Personen entwickeln können.

Ein weiteres Ziel ist die Sensibilisierung aller Beteiligten.
Trainer, Betreuer, Funktionsträger und Mitglieder sollen lernen, mögliche Grenzverletzungen zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.
Durch klare Regeln und transparente Strukturen wird verhindert, dass problematische Situationen entstehen.

Darüber hinaus soll das Schutzkonzept Handlungssicherheit bieten.
Im Falle eines Verdachts oder eines konkreten Vorfalls müssen klare Abläufe vorhanden sein, damit schnell und verantwortungsvoll gehandelt werden kann.
Dies schützt sowohl potenzielle Betroffene als auch die verantwortlichen Personen im Verein.

Das Schutzkonzept trägt außerdem dazu bei, eine Kultur des Respekts und der Aufmerksamkeit im Verein zu etablieren.
Alle Mitglieder tragen Verantwortung für ein respektvolles und wertschätzendes Vereinsklima.

 

 

3. Werte und Leitbild des Vereins

 

Der Sportverein Grün‑Weiß Steinhausen steht für Fairness, Respekt, Teamgeist und gesellschaftliche Verantwortung.
Diese Werte prägen den sportlichen Alltag und bilden die Grundlage für das Verhalten aller Mitglieder.

Der Verein versteht Sport nicht nur als körperliche Aktivität, sondern auch als wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung.
Kinder und Jugendliche lernen im Sport wichtige soziale Kompetenzen wie Zusammenarbeit, Verantwortungsbewusstsein und gegenseitige Rücksichtnahme.

Alle Mitglieder sollen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder sozialem Hintergrund gleichberechtigt am Vereinsleben teilnehmen können.
Diskriminierung oder Ausgrenzung widersprechen den Grundsätzen des Vereins.

Trainer und Betreuer übernehmen eine besondere Vorbildfunktion.
Ihr Verhalten beeinflusst die Entwicklung der jungen Sportler und prägt die Atmosphäre im Verein.
Ein respektvoller Umgang ist daher eine zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Vereinsarbeit.

 

 

4. Geltungsbereich

 

Dieses Schutzkonzept gilt für alle Personen, die im Verein tätig sind oder am Vereinsleben teilnehmen.
Dazu gehören insbesondere der Vorstand, Trainer, Übungsleiter, Betreuer, ehrenamtliche Helfer sowie alle Mitglieder.

Das Konzept gilt für sämtliche Aktivitäten des Vereins.
Dazu zählen Trainingseinheiten, Wettkämpfe, Turniere, Vereinsfahrten, Trainingslager und Veranstaltungen.
Auch digitale Kommunikationsformen, beispielsweise über Messenger‑Dienste oder soziale Netzwerke, fallen unter den Geltungsbereich des Schutzkonzeptes.

Alle Personen, die im Verein Verantwortung übernehmen, verpflichten sich zur Einhaltung der im Schutzkonzept beschriebenen Regeln.
Der Vorstand sorgt dafür, dass das Konzept regelmäßig überprüft und weiterentwickelt wird.

 

 

5. Risikoanalyse

 

Eine wichtige Grundlage für ein wirksames Schutzkonzept ist die Analyse möglicher Risiken.
Im Sportverein können Situationen entstehen, in denen Grenzverletzungen begünstigt werden.
Diese Situationen müssen erkannt und durch geeignete Maßnahmen abgesichert werden.

Typische Risikosituationen sind beispielsweise Einzeltrainings zwischen Trainer und Sportler,
Umkleide‑ und Duschsituationen, Fahrten zu Auswärtsspielen oder Übernachtungen bei Trainingslagern.
Auch körperliche Hilfestellungen im Training können sensibel sein und erfordern besondere Aufmerksamkeit.

Ein weiterer Risikobereich ist die digitale Kommunikation.
Kontakte über private Messenger‑Dienste oder soziale Medien können zu intransparenten Situationen führen.

Der Verein begegnet diesen Risiken durch klare Regeln, Transparenz und organisatorische Maßnahmen.
Hierzu zählen unter anderem das Vier‑Augen‑Prinzip, offene Trainingssituationen und eine klare Kommunikation mit Eltern.

 

 

6. Verhaltenskodex

 

Alle Trainer, Betreuer und Funktionsträger verpflichten sich zur Einhaltung eines verbindlichen Verhaltenskodex.
Dieser Kodex dient dazu, klare Regeln für den Umgang miteinander zu definieren und Grenzverletzungen vorzubeugen.

Ein respektvoller Umgang ist die Grundlage jeder Zusammenarbeit im Verein.
Beleidigungen, diskriminierende Äußerungen oder sexualisierte Bemerkungen sind nicht akzeptabel.

Körperliche Nähe darf nur dann entstehen, wenn sie für die sportliche Anleitung notwendig ist.
Hilfestellungen müssen transparent erfolgen und dürfen nicht über das erforderliche Maß hinausgehen.

Private Treffen zwischen Trainern und minderjährigen Sportlern außerhalb des Vereinskontextes sind zu vermeiden.
Auch die digitale Kommunikation muss transparent bleiben und sollte möglichst über offizielle Vereinskanäle erfolgen.

Durch diese Regeln wird ein Umfeld geschaffen, das Vertrauen ermöglicht und gleichzeitig klare Grenzen setzt.

 

 

7. Personalverantwortung

 

Der Verein trägt eine besondere Verantwortung bei der Auswahl und Betreuung seiner Trainer und Betreuer.
Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen zuverlässig, verantwortungsbewusst und geeignet sein.

Trainer und Betreuer werden über das Schutzkonzept informiert und verpflichten sich zur Einhaltung der darin enthaltenen Regeln.
Darüber hinaus kann der Verein die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangen.

Fortbildungen und Schulungen zum Thema Kinderschutz sind ein wichtiger Bestandteil der Präventionsarbeit.
Sie helfen den Verantwortlichen im Verein, Risiken besser zu erkennen und angemessen zu reagieren.

Durch eine sorgfältige Auswahl und kontinuierliche Sensibilisierung der Verantwortlichen wird ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Mitglieder geleistet.

 

 

8. Vertrauenspersonen

 

Der Verein benennt Vertrauenspersonen, die als Ansprechpartner für Kinder, Jugendliche, Eltern und Mitglieder zur Verfügung stehen.

Die Vertrauenspersonen informieren bei Verdachtsfällen unmittelbar den Vorstand und können bei Bedarf externe Beratungsstellen einbeziehen.
Diskretion und Vertraulichkeit haben in diesem Zusammenhang höchste Priorität.

 

 

  1. Beschwerdeverfahren

 

Der Verein stellt sicher, dass Beschwerden und Hinweise ernst genommen werden.
Jede Person im Verein hat das Recht, sich bei Problemen oder Verdachtsmomenten an eine Vertrauensperson oder den Vorstand zu wenden.

Der Ablauf eines Beschwerdeverfahrens erfolgt in mehreren Schritten.
Zunächst wird der Hinweis aufgenommen und dokumentiert.
Anschließend erfolgt eine erste Einschätzung der Situation.

Je nach Sachlage können weitere Maßnahmen eingeleitet werden.
Dabei steht der Schutz der betroffenen Person stets im Mittelpunkt.

 

 

10. Intervention bei Verdachtsfällen

 

Wenn ein Verdacht auf Gewalt oder Missbrauch besteht, ist ein besonnenes und verantwortungsvolles Vorgehen erforderlich.

Zunächst ist es wichtig, ruhig zu bleiben und der betroffenen Person zuzuhören.
Ihre Aussagen werden ernst genommen und vertraulich behandelt.

Der Vorfall wird dokumentiert und an die zuständigen Vertrauenspersonen oder den Vorstand weitergeleitet.
Eigene Ermittlungen sollen nicht durchgeführt werden.

Bei Bedarf können externe Fachstellen wie Beratungsstellen, das Jugendamt oder die Polizei hinzugezogen werden.

 

11. Präventionsmaßnahmen

 

Der Verein setzt verschiedene Maßnahmen um, um Gewalt und Grenzverletzungen vorzubeugen.
Hierzu gehören regelmäßige Schulungen für Trainer und Betreuer sowie ggf. Informationsangebote für Eltern.

Kinder und Jugendliche werden über ihre Rechte informiert und ermutigt, sich bei Problemen Hilfe zu holen.

Transparente Strukturen im Trainingsbetrieb sowie klare organisatorische Regeln tragen ebenfalls zur Prävention bei.

 

 

12. Zusammenarbeit mit externen Stellen

 

Der Verein arbeitet mit verschiedenen Institutionen zusammen, die im Bereich Kinderschutz tätig sind.
Hierzu gehören insbesondere der KreisSportBund Paderborn, der Landessportbund Nordrhein‑Westfalen, das Jugendamt, die Polizei sowie lokale Beratungsstellen.

Diese Kooperation ermöglicht es, im Bedarfsfall schnell fachliche Unterstützung zu erhalten.

 

13. Kommunikation im Verein

 

Das Schutzkonzept wird allen Mitgliedern zugänglich gemacht.
Es wird auf der Website veröffentlicht und bei Bedarf im Rahmen von Mitgliederversammlungen oder Elternabenden vorgestellt.

Neue Mitglieder sowie Trainer und Betreuer werden über die Inhalte des Schutzkonzeptes informiert.

 

14. Evaluation

 

Ein Schutzkonzept muss regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden.
Der Vorstand des Vereins überprüft daher in regelmäßigen Abständen die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen.

Erfahrungen aus dem Vereinsalltag sowie Rückmeldungen von Mitgliedern werden in die Weiterentwicklung einbezogen.

 

 

15. Schlusswort

 

Der Sportverein Grün‑Weiß Steinhausen e.V. bekennt sich zu seiner Verantwortung gegenüber allen Mitgliedern.
Ein respektvoller Umgang und eine sichere Umgebung sind grundlegende Voraussetzungen für ein erfolgreiches Vereinsleben.

Durch das vorliegende Schutzkonzept wird ein verbindlicher Rahmen geschaffen,
der dazu beiträgt, Risiken zu minimieren und ein vertrauensvolles Umfeld für alle Beteiligten zu gewährleisten.